Hochwasserschaden an der Photovoltaikanlage?
In den vergangenen Tagen haben Unwetter in zahlreichen Teilen Europas eine Schneise der Verwüstung hinterlassen. Wir sind mit unseren Gedanken bei den Opfern und Angehörigen dieser Katastrophe. Auch wenn es in diesem Moment schwer fällt, gilt es nun die Ärmel hochzukrempeln und gemeinsam den Wiederaufbau zu stemmen. Photovoltaik-Anlagen von Solarwatt, die durch Starkregen oder Hochwasser beschädigt wurden, sind meistens über unseren sogenannten SOLARWATT KomplettSchutz abgesichert. Dabei wurde der Versicherungsschutz dem Anlagenbetreiber mit einem Versicherungszertifikat bestätigt. Die wichtigsten Fragen im Überblick:
Was ist der KomplettSchutz?
Der KomplettSchutz ist ein Versicherungskonzept von Solarwatt in Kooperation mit der ERGO Versicherung, welches Entschädigungen bei unvorhergesehen eintretenden Beschädigungen und Entwendung einzelner Komponenten der versicherten Photovoltaikanlage leistet und etwaige entstehende Ertragsausfälle nach einem ersatzpflichtigem Sachschaden abdeckt.
Was ist über den KomplettSchutz abgedeckt?
Es werden jeweils die Kosten erstattet, die für Reparatur und Wiederherstellung sowie Erd-, Mauerarbeiten und Gerüstkosten anfallen. Für Ersatzteile wird immer der Neupreis gezahlt. Grundsätzlich sind alle Komponenten (Module, Speicher, Energy Manager, Wechselrichter, Gestellsysteme und Verkabelung) der Photovoltaikanlage geschützt, insofern diese mit Versicherungsbeginn im Versicherungszertifikat erfasst wurden.
Verfüge ich über einen KomplettSchutz?
Alle Kunden von SOLARWATT Glas-Glas Modulen erhalten die ersten 5 Jahre den SOLARWATT KomplettSchutz „geschenkt“, d.h. es erfolgt die Anmeldung der Anlage über den Gruppenversicherungsvertrag von Solarwatt. Auf Wunsch kann der SOLARWATT KomplettSchutz gleich zu Beginn auf insgesamt 10 Jahre verlängert werden. Den KomplettSchutz haben Sie entweder selbst oder ihr Installateur für Sie angemeldet. Als Nachweis haben Sie ein Versicherungszertifikat erhalten, welches alle versicherten Komponenten detailliert nennt. Sollte das Versicherungszertifikat in Folge der Flutkatastrophe nicht mehr vorliegen, kann über die E-Mail-Adresse solarwatt-vertrag@aon.de ein neues Dokument angefordert werden. Bitte geben Sie dafür Name, Anschrift und Jahr der Installation der Anlage in der E-Mail an.
Was passiert, wenn die Anlage nicht wieder aufgebaut wird oder aufgebaut werden kann? Was passiert außerdem im Ausfallzeitraum der Anlage?
In diesem Fall wird der Zeitwert der Anlage, mindestens jedoch die gesamte Restschuld des Kreditvertrages beim Kreditgeber beglichen. Wird die Anlage nicht wieder aufgebaut, sind auch Rückbaukosten bis zu 50.000 € abgedeckt. Für den Ausfallzeitraum der Anlage greift automatisch die Nutzungsausfallversicherung. Ab dem 3. Tag des Ausfalls der Anlage und bis zu ihrer Instandsetzung, erhalten Kunden in den Monaten April bis September max. 2 €/kWp je Tag und von Oktober bis März max. 1 €/kWp je Tag um Ertragsausfälle abzudecken. Sollte die Anlage dagegen an einem anderen Ort wieder aufgebaut werden, ersetzt die Versicherung natürlich den Neuwert, d.h. die Kosten der kompletten Wiederrichtung.
Wie kann ich einen Schaden melden?
Schäden sind bitte mit Hilfe des Dokuments „Aon Schadensmeldung“ direkt beim Versicherer zeitnah einzureichen. Für eine erste Schadensmeldung sind Bilder bzw. eine Dokumentation ausreichend. Ein detaillierter Befundbericht eines Installateurs, wie im Formular angegeben, ist zunächst nicht notwendig. Der Versicherer kann bei Bedarf im Nachgang allerdings einen Befund von einem Installateurs einfordern.