80 bis 90 € THG-Prämie: Mit dem Elektroauto Geld verdienen.

Profitieren Sie von den Zusatzerlösen aus den CO₂-Einsparungen Ihres Elektroautos.
THG-Prämie

Ab 80 € je E-Fahrzeug

Für das Jahr 2024 erhalten Sie eine Prämie ab 80 Euro. Registrieren können sich alle Fahrzeughalter eines E-Fahrzeugs, auch wenn Sie kein Solarwatt-Kunde sind.

THG-Quoten nach Fahrzeugklasse

  • 80 € für Klasse M1 (Pkw) / 90 € bei späterer Auszahlung
  • 125 € für Klasse N1 (leichtes Nutzfahrzeug)
  • 850 € für Klasse N2 (schweres Nutzfahrzeug)
  • 1.400 € für Klasse N3 (schweres Nutzfahrzeug)
  • 3.000 € für Klasse M3 (Omnibus)

Jetzt registrieren.

  1. Sie erfüllen die Vorraussetzungen? Wenn ja, klicken Sie auf untenstehenden Link und füllen Sie das Kontaktformular aus.
  2. Bestätigen Sie Ihre E-Mail-Adresse und loggen Sie sich im Portal ein.
  3. Laden Sie die Zulassungsbescheinigung Teil 1 hoch.
  4. Haben Sie etwas Geduld. Sie bekommen ca. 12-16 Wochen nach der Registrierung (abhängig von der Bearbeitungszeit des Umweltbundesamts) die THG-Prämie  auf Ihr Konto eingezahlt. Den aktuellen Bearbeitungsstatus können Sie stets über Ihren Portalzugang einsehen.

Hat etwas nicht geklappt? Schreiben Sie uns unter solarwatt@carbonify.de. Wir helfen Ihnen gern.

Sichern Sie sich die THG-Prämie jährlich.

E-Fahrzeuge haben viele Vorteile. Sie sind effizienter, leiser und tragen lokal zur Verbesserung der Luftqualität bei. Vor allem stoßen sie aber deutlich weniger Treibhausgase (THG) aus. Und dies zahlt sich nun für Sie aus. Denn diese THG-Einsparungen lassen sich zu Geld machen.

Mineralölunternehmen sind dazu verpflichtet, jedes Jahr geringere Mengen an Treibhausgasen zu verantworten. Um die vorgeschriebene Treibhausgasminderungsquote (kurz: THG-Quote) zu erfüllen, können sie weniger fossile Kraftstoffe in Umlauf bringen, Strafen zahlen oder sie kaufen Zertifikate, die für den geringeren CO₂-Ausstoß zum Beispiel an private Halter von E-Fahrzeugen ausgegeben werden.

Als Besitzer eines E-Fahrzeugs sind Sie seit dem 1. Januar 2022 berechtigt, die mit der Nutzung einhergehenden CO₂-Einsparungen an die quotenverpflichteten Unternehmen zu verkaufen. Um einen guten Preis für die Minderungszertifikate (unsere THG-Prämie) zu erzielen und den organisatorischen Aufwand gering zu halten, ist es sinnvoll, die Zertifikate vieler Interessenten zu sammeln und gemeinsam zu verkaufen. ​Sie erhalten nach erfolgreicher Anmeldung für Ihr E-Fahrzeug eine jährliche Prämie.

Häufige Fragen zur THG-Prämie

Welche Voraussetzungen müssen für die Auszahlung der THG-Prämie erfüllt sein?

Sie können sich nur für die THG-Prämie registrieren, wenn Sie der im Fahrzeugschein eingetragene Fahrzeughalter sind. Die THG-Quote kann ausschließlich für vollelektrische Fahrzeuge beantragt werden, egal ob gekauft, finanziert oder geleast (auch bei Firmenwagen). Dazu zählen u.a. auch Elektro-Motorräder, Twizys und Kleinklassen mit ZLB I (z.B. L3e, L4e, L5e, L7e​). Hybrid-Fahrzeuge erhalten keine THG-Quoten.  

 

Ladepunktbetreiber können Ihre Ladepunkte anmelden, insofern diese öffentlich zugänglich und bei der BNetzA registriert sind.

Bin ich als Unternehmen mit mehreren Fahrzeugen ebenfalls berechtigt?

Ja, Sie können genau wie jede Privatperson die THG-Prämie für Ihre Fahrzeuge beanspruchen. Wichtig ist, dass Antragsteller und der im Fahrzeugschein eingetragene Fahrzeughalter ein und dieselbe Person bzw. das gleiche Unternehmen sind. Achten Sie bitte darauf, zu Beginn der Registrierung Ihrer Fahrzeuge anzugeben, dass Sie ein gewerblicher Nutzer sind. Dies ist erforderlich, da beispielsweise zum Bonus die Umsatzsteuer zusätzlich an Sie ausgezahlt wird. 

Wo und wie lange werden meine Daten gespeichert?

Ihre Daten und Dokumente werden bei Einhaltung höchster Schutzbestimmungen nach der DSVGO verarbeitet und gespeichert. Sie werden ausschließlich zur Durchführung der für die Auszahlung der THG-Prämie notwendigen Prozesse verwendet und gespeichert (vorgeschrieben für 3 Jahre). Für die Speicherung Ihrer Daten und Dokumente wird der Open Cloud Service der Deutschen Telekom AG genutzt, sodass eine Weitergabe in Drittländer ausgeschlossen ist. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie unseren Datenschutzinformationen

Ist die THG-Quote „Greenwashing“ für die Mineralölbranche?

Nein, die THG-Quote verpflichtet Verkäufer von fossilen Kraftstoffen dazu, Treibhausgas-Emissionen zu reduzieren und Ausgleichszahlungen für die von ihnen in Verkehr gebrachten CO₂-Belastungen zu erbringen. Ziel ist es, klimaschädliche Mobilität teurer und klimaschonende Fortbewegung dagegen günstiger zu machen.

Muss die THG-Prämie versteuert werden?

In der Regel gelten Prämien als „Einkünfte aus sonstigen Leistungen“ (§ 22 Nr. 3 EStG) und sind steuerfrei. 

Läuft auch im kommenden Jahr meine THG-Prämie über Solarwatt?

Nein, Sie registrieren sich lediglich für das laufende Kalenderjahr.

Gemeinsam schaffen wir die Energiewende. Wann kommt ihr Haus dazu?