80 bis 90 € THG-Prämie: Mit dem Elektroauto Geld verdienen.
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- Sie erfüllen die Vorraussetzungen? Wenn ja, klicken Sie auf untenstehenden Link und füllen Sie das Kontaktformular aus.
- Bestätigen Sie Ihre E-Mail-Adresse und loggen Sie sich im Portal ein.
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- Haben Sie etwas Geduld. Sie bekommen ca. 12-16 Wochen nach der Registrierung (abhängig von der Bearbeitungszeit des Umweltbundesamts) die THG-Prämie auf Ihr Konto eingezahlt. Den aktuellen Bearbeitungsstatus können Sie stets über Ihren Portalzugang einsehen.
Hat etwas nicht geklappt? Schreiben Sie uns unter solarwatt@carbonify.de. Wir helfen Ihnen gern.
Sichern Sie sich die THG-Prämie jährlich.
Mineralölunternehmen sind dazu verpflichtet, jedes Jahr geringere Mengen an Treibhausgasen zu verantworten. Um die vorgeschriebene Treibhausgasminderungsquote (kurz: THG-Quote) zu erfüllen, können sie weniger fossile Kraftstoffe in Umlauf bringen, Strafen zahlen oder sie kaufen Zertifikate, die für den geringeren CO₂-Ausstoß zum Beispiel an private Halter von E-Fahrzeugen ausgegeben werden.
Als Besitzer eines E-Fahrzeugs sind Sie seit dem 1. Januar 2022 berechtigt, die mit der Nutzung einhergehenden CO₂-Einsparungen an die quotenverpflichteten Unternehmen zu verkaufen. Um einen guten Preis für die Minderungszertifikate (unsere THG-Prämie) zu erzielen und den organisatorischen Aufwand gering zu halten, ist es sinnvoll, die Zertifikate vieler Interessenten zu sammeln und gemeinsam zu verkaufen. Sie erhalten nach erfolgreicher Anmeldung für Ihr E-Fahrzeug eine jährliche Prämie.
Häufige Fragen zur THG-Prämie
Sie können sich nur für die THG-Prämie registrieren, wenn Sie der im Fahrzeugschein eingetragene Fahrzeughalter sind. Die THG-Quote kann ausschließlich für vollelektrische Fahrzeuge beantragt werden, egal ob gekauft, finanziert oder geleast (auch bei Firmenwagen). Dazu zählen u.a. auch Elektro-Motorräder, Twizys und Kleinklassen mit ZLB I (z.B. L3e, L4e, L5e, L7e). Hybrid-Fahrzeuge erhalten keine THG-Quoten.
Ladepunktbetreiber können Ihre Ladepunkte anmelden, insofern diese öffentlich zugänglich und bei der BNetzA registriert sind.
Ja, Sie können genau wie jede Privatperson die THG-Prämie für Ihre Fahrzeuge beanspruchen. Wichtig ist, dass Antragsteller und der im Fahrzeugschein eingetragene Fahrzeughalter ein und dieselbe Person bzw. das gleiche Unternehmen sind. Achten Sie bitte darauf, zu Beginn der Registrierung Ihrer Fahrzeuge anzugeben, dass Sie ein gewerblicher Nutzer sind. Dies ist erforderlich, da beispielsweise zum Bonus die Umsatzsteuer zusätzlich an Sie ausgezahlt wird.
Ihre Daten und Dokumente werden bei Einhaltung höchster Schutzbestimmungen nach der DSVGO verarbeitet und gespeichert. Sie werden ausschließlich zur Durchführung der für die Auszahlung der THG-Prämie notwendigen Prozesse verwendet und gespeichert (vorgeschrieben für 3 Jahre). Für die Speicherung Ihrer Daten und Dokumente wird der Open Cloud Service der Deutschen Telekom AG genutzt, sodass eine Weitergabe in Drittländer ausgeschlossen ist. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie unseren Datenschutzinformationen.
Nein, die THG-Quote verpflichtet Verkäufer von fossilen Kraftstoffen dazu, Treibhausgas-Emissionen zu reduzieren und Ausgleichszahlungen für die von ihnen in Verkehr gebrachten CO₂-Belastungen zu erbringen. Ziel ist es, klimaschädliche Mobilität teurer und klimaschonende Fortbewegung dagegen günstiger zu machen.
In der Regel gelten Prämien als „Einkünfte aus sonstigen Leistungen“ (§ 22 Nr. 3 EStG) und sind steuerfrei.
Nein, Sie registrieren sich lediglich für das laufende Kalenderjahr.