Neue Speicherförderung

12.08.2019

Ende vergangenen Jahres wurde die bundesweite Speicherförderung über das KfW-Programm 275 eingestellt (eine Förderung ist über das KfW-Programm 270 ist noch möglich). Diese Lücke füllen immer mehr Länder und Kommunen. Im Herbst werden verschiedene neue Programme aufgelegt, die für Ihre Kunden von Interesse sein könnten.

Berlin

Beim Kauf einer neuen Photovoltaikanlage wird die Investition in einen Stromspeicher bezuschusst. Laut der „Förderrichtlinie für Stromspeicher in Verbindung mit einer neu zu errichtenden Photovoltaikanlage im Rahmen des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms 2030“ beträgt die Förderung 300 Euro je kWh nutzbarer Kapazität des Stromspeichers, maximal aber 15.000 Euro. Verfügt darüber hinaus der Speicher bzw. das Energiemanagementsystem über eine prognosebasierte Betriebsstrategie, kommt ein Bonus von 300 € hinzu. Dies trifft auf unseren MyReserve zu. 

Bayern

Bereits zum 1. August 2019 startete in Bayern die Speicherförderung innerhalb des 10.000-Häuser-Programms des Freistaates. Die Förderung richtet sich an Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die ihre neue PV-Anlage mit einem Batteriespeicher ergänzen wollen. Nachrüstungen von PV-Anlagen mit einem Heimspeicher werden nicht berücksichtigt, allerdings können bestehende Speicher erweitert werden.

Um als förderfähig zu gelten, müssen die Batteriespeicher mindestens über eine nutzbare Kapazität von 3 kWh verfügen. Weiterhin wird eine Schnittstelle für Kommunikation und Fernsteuerung bzw. ein intelligentes Energiemanagementsystem vorausgesetzt. Zeitwertersatzgarantien über zehn Jahre für die Speicher werden ebenfalls verlangt.

Der Basiszuschuss beträgt 500 Euro, jede weitere volle kWh wird mit 100 Euro bezuschusst. Der Maximalbetrag liegt bei 3.200 Euro. Daneben werden Ladestationen für Elektroautos mit 200 Euro gefördert.

Kommunale Speicherförderung

Nicht nur in den Bundesländern, auch auf kommunaler Ebene gewinnt das Thema Speicherförderung an Bedeutung. So haben zum Beispiel die Städte Düsseldorf und Friedrichshafen eigene Förderprogramme aufgelegt. Die nordrhein-westfälische Landeshauptstadt gewährt auf die Bruttoinvestitionskosten, auf Einbau- und Gerätekosten des Batteriespeichers einen 20 %-igen Zuschuss. Zusätzlich wird die PV-Anlage pauschal mit 500 Euro bis 10 kWp bzw. mit 7,5 % der Bruttoinvestitionskosten von 10 kWp bis 30 kWp gefördert.

In Friedrichshafen zielt die Förderung auf den Speichereinsatz in Bestandsgebäuden bis zum Bauantragsjahr 2016. 250 Euro pro kWh bis maximal 2250 Euro gibt es für die Ergänzung bestehender oder neuer PV-Anlagen um einen „intelligenten Batteriespeicher“ mit einer Mindest-Nutzkapazität von 3 kWh. Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Antragsteller mithilfe der Speicherung mindestens 50 % seines Solarstromes selbst nutzt.

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