Speicherförderung: Berlin legt Programm Energiespeicherplus auf

22.10.2019

Der Berliner Senat hat die „Förderrichtlinie für Stromspeicher in Verbindung mit einer neu zu errichtenden Photovoltaikanlage im Rahmen des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms 2030“ beschlossen. Mit der Durchführung der „EnergiespeicherPLUS“ benannten Fördermaßnahme wurde die IBB Business Team GmbH beauftragt. Die Gesellschaft ist eine 100%ige Tochter der Investitionsbank Berlin. Das Förderprogramm startet mit der elektronischen Antragstellung am 1. Januar 2020, doch bereits seit Oktober 2019 können Interessierte vorfristig die Zuschüsse beantragen. Der Auftrag für Erwerb und Installation des Speichers darf jedoch erst erteilt werden, wenn die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn oder der Zuwendungsbescheid vorliegen.

Eine Besonderheit des Berliner Förderprogrammes besteht darin, dass die das Mindestinstallationsverhältnis übersteigende Speicherkapazität nicht gefördert wird. Das bedeutet aber, dass größere Speicher anteilig gefördert werden können. Von dem Mindestinstallationsverhältnis (Leistung der Photovoltaik-Anlage zur nutzbaren Speicherkapazität mindestens 1,2 kWp zu 1,0 kWh) kann zu Gunsten eines förderfähigen größeren Stromspeichers abgewichen werden, sofern der Strom nachweislich für Elektromobilität genutzt wird.

Veranstaltungshinweis:
Am 5. November findet im SolarZentrum Berlin (Fasanenstraße 87a, 010623 Berlin) eine Informationsveranstaltung zum Förderprogramm statt. Ein Vertreter der IBB Business Team GmbH wird über die konkrete Umsetzung der Maßnahme berichten und die Modalitäten der Antragsstellung erklären. Außerdem wird ein Speicher-Experte der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie Anwendungsmöglichkeiten von Stromspeichern vorstellen und Fragen zu Wirtschaftlichkeit und Sicherheit beantworten.

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