Post-EEG-Anlage: Ruhe bewahren

11.12.2020

Derzeit wird heftig über die 2021er Novelle des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) diskutiert. Kritik kommt unter anderem aus der Photovoltaik-Branche, die einen deutlichen Rückgang des Photovoltaik-Zubaus befürchtet.

Betroffen von den geplanten Änderungen sind aber auch Photovoltaikanlagen, die bereits installiert sind und nach 20 Jahren aus der EEG-Förderung fallen („Post-EEG-Anlagen“). Im Gesetzentwurf der Bundesregierung findet sich für diese Anlagen folgender Passus:

Einstieg in die „Post-Förderung-Ära“:

… Für „ausgeförderte Anlagen“, also Erneuerbare-Energien-Anlagen, deren 20-jähriger Vergütungszeitraum ab 2021 ausläuft, wird der Rechtsrahmen angepasst. Bereits nach geltender Rechtslage bleibt der Anspruch auf vorrangige Einspeisung auch nach Ablauf der Förderdauer bestehen, und die Anlagenbetreiber können ihren Strom direkt vermarkten und dadurch Markterlöse für den Weiterbetrieb erzielen.

Den Betreibern kleiner Anlagen, für die ein Weiterbetrieb in der Direktvermarktung unter Umständen derzeit unwirtschaftlich sein könnte, wird übergangsweise bis zu ihrer vollständigen Marktintegration durch dieses Gesetz eine Alternative zur Direktvermarktung geboten: Diese Anlagenbetreiber können den in der Anlage erzeugten Strom bis Ende 2027 auch dem Netzbetreiber zur Verfügung stellen und erhalten hierfür den Marktwert abzüglich der Vermarktungskosten. Hierdurch werden sowohl ein Abbau dieser Anlagen als auch ein „wildes Einspeisen“ verhindert.“

Ob das Gesetz rechtzeitig kommt, ist derzeit noch unklar und so ist die Unsicherheit für Betreiberinnen und Betreiber von Post-EEG-Anlagen groß. Die Verbraucherzentrale NRW, die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie, der Solarenergieförderverein Deutschland, das Bündnis Bürgerenergie und die Energieagentur NRW haben deshalb ein gemeinsames Hinweispapier mit dem Titel „Weiterbetrieb von PV-Anlagen nach Auslaufen der EEG-Förderung“ veröffentlicht. Der Grundtenor des Papieres: Ruhe bewahren und keine kurzfristigen Entscheidungen treffen.

EEG-Novelle: Neue Hürden für die Photovoltaik

Das größte Problem des Gesetzentwurfes ist aber nicht die Regelung zur Einspeisung von Strom aus Post-EEG-Anlagen, sondern der geplante Pflichteinbau von Smart-Metern für Neu-und Bestandsanlagen unterhalb von 7 kWp. Für Anlagenbetreiber entstehen laut Bundesverband Solarwirtschaft e. V. daraus unverhältnismäßig hohe Kosten, die einen wirtschaftlichen Anlagenbetrieb gefährden. Auch der geplante Pflichteinbau einer stufenweisen Fernsteuerbarkeit für PV-Anlagen bis zu einer installierten Leistung von 30 kWp und die EEG-Umlage für eigenverbrauchten Solarstrom treiben diese Kosten in die Höhe. Der BSW Solar fordert deshalb, all diese Hürden für die Nutzung der Photovoltaik zu streichen.

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