Gas- oder Ölheizung austauschen: Das sind die Alternativen
Gesetzliche Grundlage: Das Gebäudeenergiegesetz
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) existiert bereits seit 2020 und diente damals der Zusammenführung von EnEV (Energieeinsparverordnung), EEWG (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz) und EnEG (Energieeinspargesetz). Eine überarbeitete Version des GEG trat zum 1. Januar 2023 in Kraft, in der unter anderem der zulässige Energiebedarf von Neubauten gesenkt wurde (siehe auch BMWSB - Gebäudeenergiegesetz).
Während bis zu dieser Neuerung eher nur Fachkundige etwas von diesem Gesetz gehört haben, sieht das seit Ankündigung des GEG 2024 ganz anders aus, denn dadurch wurde eine breite gesellschaftliche Debatte darüber ausgelöst, wie weit die Politik in die Entscheidung der Wohnungsbesitzer eingreifen darf.
Die entsprechende Novelle wurde am 19. April 2023 beschlossen und soll, nach Zustimmung des Bundestages, ab dem 1. Januar 2024 in Kraft treten. Inzwischen wurden diverse Veränderungen am ursprünglichen Gesetzestext vorgenommen, die insbesondere bei Klimaaktivisten auf Kritik stießen.
In Bezug auf das Heizen von Gebäuden wurde schon mit dem GEG 2020 eine Austauschpflicht für alte Heizungen auf Basis fossiler Energieträger beschlossen. Diese fordert den Austausch von Öl- oder Gasheizungen, die älter als 30 Jahre sind. Davon ausgenommen sind Niedertemperatur-Heiz- und Brennwertkessel sowie Anlagen, die weniger als 4 kW oder mehr als 400 kW Heizleistung besitzen sowie Wärmepumpen- bzw. Solarthermie-Hybridanlagen, soweit diese nicht mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.
Zusätzlich verbietet das GEG von 2020 den Einbau von Heizöl- oder Kohleheizkesseln ab dem Jahr 2026 grundsätzlich. Nach aktuellem Beschluss vom 30.06.2023 dürfen Heizkessel längstens bis zum Ablauf des 31. Dezember 2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.
Im Gegensatz zur bereits im Gesetz verankerten Austauschpflicht geht es in dem neuen Entwurf des GEG 2024 insbesondere um das sogenannte Einbauverbot fossil betriebener Heizungen. Das Gesetz fordert nun, dass neu eingebaute Heizsysteme mit mindestens 65% erneuerbaren Energien gespeist werden.
65 % Regelung: Wer muss seine Gas- oder Ölheizung ersetzen?
Zentrale Forderung des GEG 2024 ist die „65% Erneuerbare“-Regelung für neu eingebaute Heizungsanlagen. Die Anforderungen werden erfüllt bei:
- Anschluss an ein Wärmenetz
- elektrisch angetriebene Wärmepumpen
- Stromdirektheizungen
- solarthermische Anlagen
- Heizungsanlagen mit Nutzung von Biomasse, grünen oder blauen Wasserstoff bzw. daraus hergestellten Derivaten
- Wärmepumpen-Hybridheizungen sowie
- Solarthermie-Hybridheizungen ohne fossile Brennstoffe
Quelle: bundesregierung.de
Die kommunale Wärmeplanung soll bis 2028 klären, wo der Anschluss an ein Nah- und Fernwärmenetz oder die Umstellung eines Gas- auf ein Wasserstoffnetz als Alternative zur Wärmepumpe möglich ist. Solange die Wärmeplanung nicht vorliegt, steht es Hausbesitzern weiterhin frei, Heizungsanlagen einzubauen, welche die 65%-Regelung nicht erfüllen.
Die aktuellen Regelungen betreffen also lediglich Neubauten oder Bestandsgebäude, die mit einer neuen Heizanlage ausgestattet werden. Hintergrund ist vor allem, dass Heizsysteme normalerweise eine Lebenszeit von 20 Jahren und mehr haben. Dementsprechend fängt die Energiewende von morgen heute schon an.
Für Neubauten ist der Einbau eines klimafreundlichen Heizsystems meist kein Problem, da dieses in die Planung einbezogen werden kann. Besitzer eines Bestandsgebäudes kann das Gesetz hingegen vor einige Herausforderungen stellen.
Wenn ein bestehendes fossiles Heizsystem kaputt geht, darf die Anlage repariert und weiter betrieben werden. Ist es nicht möglich, die Anlage zu reparieren, greifen spezielle Übergangsfristen, mit denen man bis zu drei Jahre Zeit hat, von einem fossilen auf ein klimafreundliches Heizsystem umzusteigen.
Es ist also festzuhalten, dass mit der neuen Novelle des GEG keine neue Austauschpflicht festsetzt oder gar ein „Verbot“ von Öl- und Gasheizungen bedeutet. Die bereits erwähnte Austauschpflicht alter, fossiler Heizsysteme nach 30 Jahren bleibt allerdings bestehen ("Konstanttemperaturkessel, die über 30 Jahre alt sind, müssen jedoch in der Regel - wie bisher auch - außer Betrieb genommen werden" – Quelle: BMWSB).
Das heißt: Früher oder später muss bei einer Heizungshavarie auch im Bestand eine klimafreundliche Heizung eingebaut werden.
Welche Alternativen gibt es zur Heizung mit Öl oder Gas?
Wer von der Austauschpflicht betroffen ist, muss derzeit noch nicht zwingend auf eine andere Art von Heizung wechseln. Zum einen sind Hybridlösungen erlaubt, etwa indem die alte Ölheizung mit einer Wärmepumpe oder Solarthermieanlage gekoppelt wird. Zum anderen kann momentan noch eine alte Heizung durch eine moderne, effiziente Heizung ausgetauscht werden, die ebenfalls mit Öl oder Gas arbeitet.
Unabhängig von der Austauschpflicht ist es aber aus mehreren Gründen sinnvoll, Alternativen zur Ölheizung beziehungsweise Gasheizung in Erwägung zu ziehen. Zwar sind die Preise für Gas und Heizöl im Vergleich zum Rekordjahr 2022 wieder gesunken, die Gaskrise hat jedoch eindrücklich gezeigt, wie stark die Brennstoffpreise schwanken können.
Zudem ist die aktuell noch geltende Gaspreisbremse zeitlich befristet. Langfristig ist zweifellos mit einem Anstieg der Preise für fossile Energieträger zu rechnen. Die zunehmende Verteuerung der CO2-Emissionen durch Zertifikate wird in Zukunft die fossilen Brennstoffe zusätzlich unattraktiver machen.
Zu den finanziellen gesellen sich ökologische Gründe, die dafür sprechen, nach Alternativen für die Heizung zu suchen. Heizsysteme, die auf regenerative Energien setzen, bringen mehrere Vorteile mit sich.
Zum einen werden die Heizkosten nicht von den bisweilen stark schwankenden Heizöl- und Gaspreisen beeinflusst. Heizungen, die auf erneuerbaren Energien basieren, sind zudem klimafreundlicher und im Vergleich zu großen Ölkesseln kompakter.
Hinzu kommt, dass bei manchen Heizanlagen die Beschaffung von Brennstoff vollkommen entfällt – beispielsweise beim Betrieb einer Wärmepumpe. Insbesondere das macht das Heizen mit regenerativen Energien, von einer höheren Anfangsinvestition abgesehen, deutlich günstiger.
Wärmepumpe von Stiebel Eltron bei Solarwatt im Sortiment
Die populärsten Alternativen: Wärmepumpe und Pelletheizung
Eine Wärmepumpe ist nicht auf externe Brennstoffe angewiesen, denn sie gewinnt Wärme aus dem Erdreich, dem Grundwasser oder der Umgebungsluft. Im laufenden Betrieb verursacht sie kaum Kosten. Und: Die Installation einer Wärmepumpe wird stets so geplant, dass die Kosten sich über die Jahre amortisieren.
Wärmepumpen sind eine besonders umweltschonende Alternative zur Ölheizung, denn sie verbrauchen nur etwa eine Kilowattstunde Strom, um 3 bis 5 Kilowattstunden Heizwärme zu erzeugen. Der benötigte Strom kann zudem mithilfe einer Photovoltaikanlage klimaneutral und günstig produziert werden.
Eine Öl- oder Gasheizung durch eine Wärmepumpe zu ersetzen, erhöht zudem die Autarkie des Haushalts. Viele Menschen entscheiden sich deshalb für eine Wärmepumpe, um sich von Brennstoffpreisen unabhängig zu machen.
Auch ist die Wärmepumpe für fast alle Gebäudearten geeignet, da sie nicht an einen Anschluss gebunden ist. Lediglich in Altbaugebäuden mit hoher Vorlauftemperatur kann der Betrieb zu teuer sein.
Eine andere beliebte Alternative zur Öl- bzw. Gasheizung ist die Pellet- bzw. Holzheizung. Diese wird mit nachwachsenden Rohstoffen betrieben und arbeitet auf den ersten Blick umweltfreundlicher als fossile Heizungen.
Andererseits verursacht die Pelletheizung Feinstaubemissionen und benötigt vergleichsweise viel Platz. Nicht zu vergessen, dass die Herkunft des Holzes eine große Rolle spielt und durch die Verbrennung über Jahre und Jahrzehnte gespeichertes CO2 in kurzer Zeit freigesetzt wird.
Daher nimmt die Kritik an der Pelletheizung als Alternative zu. Die Novelle des GEG sieht vor, dass der Einbau von Pelletheizungen nur noch dann erlaubt ist, wenn sie mit einer Solarthermieanlage für die Warmwasserbereitung gekoppelt und zusätzlich mit einem Staubfilter versehen wird.
Das Bundesumweltamt schreibt dazu: “Von der energetischen Holznutzung ist … aus Klimaschutzgründen abzuraten, insbesondere dann, wenn brennstofffreie erneuerbare Alternativen zur Raumwärmebereitstellung zur Verfügung stehen, wie z.B. Wärmepumpen oder Solarthermie.” (Quelle) Diesen Varianten ist somit der Vorzug zu geben, um eine Gas- oder Ölheizung zu ersetzen.
Weitere Alternativen zur Heizung mit fossilen Brennstoffen
Neben Wärmepumpe und Pelletheizung gibt es weitere umweltfreundliche Alternativen zu fossilen Heizungen, die unterschiedliche Vor- und Nachteile mit sich bringen.
- Strom-Direktheizung: Mit Strom zu heizen ist umweltfreundlich, wenn der Strom ausschließlich aus regenerativen Quellen wie Solarenergie gewonnen wird. Netzstrom besteht derzeit etwa zur Hälfte aus fossilem Strom. Auch deshalb wird eine Strom-Direktheizung in den meisten Fällen nur ergänzend und temporär eingesetzt, wenn die produzierte Menge an Wärmeenergie nicht ausreicht. Hier bieten sich zum Beispiel Infrarot-Heizungen an.
- Nah- und Fernwärme: Nah- und Fernwärme können eine Gas- oder Ölheizung kostengünstig ersetzen und je nach Brennstoff umweltfreundlich sein. Der Einsatz ist jedoch nur an Standorten möglich, die an ein örtliches Heiz- oder Kleinkraftwerk angeschlossen sind oder mit Erdwärme betrieben werden können.
- Blockheizkraftwerk (BHKW): Ein Blockheizkraftwerk erzeugt in der Regel noch mit fossilen Brennstoffen gleichzeitig Strom und Wärme für mehrere Haushalte oder im gewerblichen Bereich. Durch die sogenannte Kraft-Wärme-Kopplung ist es besonders effizient, ein Blockheizkraftwerk ist jedoch auch relativ teuer.
- Eine Brennstoffzellen-Heizung produziert Strom und Wärme, basierend auf einer Reaktion von Wasserstoff mit Sauerstoff (kalte Verbrennung). Entscheidend für den ökologischen Nutzen ist, aus welcher Quelle der Wasserstoff stammt. Wirklich klimafreundlich ist die Brennstoffzellen-Heizung nur, wenn grüner Wasserstoff eingesetzt wird. Auch ist sie sehr teuer.
- Solarthermie: Mittels Sonnenkollektoren wird Solarenergie in Wärme umgewandelt, die dann zur Warmwasserbereitung oder zum Heizen verwendet werden kann. Aufgrund der Abhängigkeit von der Sonneneinstrahlung ist eine Solarthermieanlage am ehesten als Hybridsystem in Kombination mit einer anderen Heizung oder allein für die Warmwasserbereitung geeignet.
Die Entscheidung für das „richtige“ Heizsystem ist alles andere als einfach. Wer seine Gas- oder Ölheizung austauscht, sollte immer die Gegebenheiten vor Ort und auch die teilweise erheblichen Investitionskosten berücksichtigen.
Kosten für das Ersetzen einer Öl- oder Gasheizung
Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die ungefähren Kosten für unterschiedliche Heizsysteme. Zu beachten ist dabei, dass manche Systeme wie etwa eine Wärmepumpe mit einer höheren Anfangsinvestition verbunden sind, die Kosten sich aber mit der Zeit amortisieren.
Zudem unterscheiden sich die Kosten stark in Abhängigkeit von den örtlichen Gegebenheiten. Wenn Sie Ihre Gasheizung bzw. Ölheizung wechseln möchten, sollten Sie daher stets die Angebote unterschiedlicher Anbieter vergleichen und die aktuellen Fördermöglichkeiten in Betracht ziehen. Insbesondere der Einbau von Wärmepumpen wird aktuell bezuschusst (s. nächster Absatz).
unterschiedlicher Anbieter vergleichen.
Heizsystem | ungefähre Kosten inkl. Installation |
Ölheizung | ca. 8.750 – 11.250 € |
Gasheizung | ca. 7.500 – 12.500 € |
Wärmepumpe | ca. 18.750 – 37.500 € |
Holz-/Pelletheizung | ca. 21.000 – 27.000 € |
Fernwärme | ca. 7.500 € |
Blockheizkraftwerk | ca. 25.000 – 50.000 € |
Brennstoffzellenheizung | ca. 31.000 – 70.000 € |
Solarthermie | ca. 5.600 – 13.750 € |
Quelle: Energieheld
Ölheizung bzw. Gasheizung ersetzen – welche Förderungen gibt es?
Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) können Eigentümer, die ihre Gas- bzw. Ölheizung austauschen möchten, den sogenannten Heizungs-Tausch-Bonus erhalten – allerdings nur, wenn die Heizung tatsächlich getauscht wird. Es genügt also nicht, beispielsweise eine Ölheizung mit einer Solarthermieanlage zu ergänzen.
Zusätzlich gibt es eine Grundförderung, die sich nach der Art des Heizsystems richtet. Die höchste Grundförderung wird für Wärmepumpen angeboten. Mit dem Wärmepumpen-Bonus ist ein Zuschuss von bis zu 40 % für die Kosten einer Wärmepumpe möglich (25 % Grundförderung, 10 % Heizungs-Tausch-Bonus, 5 % Wärmepumpen-Bonus).
Mit der Novellierung des GEG ist in Zukunft mit steigenden Zuschüssen zu rechnen. So sind ergänzend auch ein Klimabonus für Eigentümer mit Sozialleistungen sowie Förderkredite für den Heizungstausch angedacht. Letztere sollen allen Eigentümern offenstehen.
Für die Förderung müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Insbesondere muss ein Fachunternehmen bestätigen, dass alle notwendigen Anforderungen erfüllt sind. Wer mithilfe der Förderung eine Ölheizung oder Gasheizung ersetzen möchte, darf diese nach dem Tausch nicht mehr verwenden. Der Antrag kann online über das Portal des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gestellt werden.
Was Sie beachten sollten, wenn Sie Ihre Heizung austauschen
Bei jedem Heizungstausch sollten Sie stets die technischen Voraussetzungen durch Experten überprüfen lassen. Beispielsweise muss für eine Gasheizung ein Gasanschluss zur Verfügung stehen, und eine Brennwertheizung benötigt ein entsprechendes Abgassystem.
Eine Wärmepumpe ist da besonders “pflegeleicht”, denn sie benötigt nur einen elektrischen Anschluss. Zudem lässt sie sich besonders gut mit Fußboden- oder Wandheizungen kombinieren.
In Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ist die Eignungsanalyse Wärmepumpe entstanden. Hier können Sie selbst überprüfen, ob eine Wärmepumpe für Ihr Haus infrage kommt.