THG-Quote
Was ist die THG-Quote?
Seit 2007 sind Unternehmen, die Kraftstoffe wie Benzin oder Diesel in Verkehr bringen, verpflichtet, einen Mindestanteil dieser Kraftstoffe in Form von Biokraftstoffen abzusetzen. Deren Einsatz hat geringere Treibhausgas-Emissionen zur Folge.
Im Jahr 2015 wurde der vorgeschriebene Mindestanteil an weniger schädlichen Kraftstoffen durch eine Treibhausgasquote (THG-Quote) ersetzt. Ziel dieser Regelung ist es, die CO₂-Emissionen im Verkehrs-Sektor durch den Umstieg auf erneuerbare Energien zu senken. Das soll dazu beitragen, dass Deutschland seine Klimaziele erreicht.
Die THG-Quote schreibt also vor, um welchen Betrag die Unternehmen der Mineralölwirtschaft ihre CO₂-Emissionen im Rahmen des Kraftstoffverkaufs reduzieren müssen. Kann ein Unternehmen diese Pflicht nicht erfüllen, muss es zum Ausgleich Verschmutzungsrechte in Form von Zertifikaten erwerben. Diese können zum Beispiel von den Besitzern von Elektrofahrzeugen an die Unternehmen der Mineralölwirtschaft verkauft werden.
THG-Quote, THG-Prämie – was ist der Unterschied?
Die beiden Begriffe THG-Quote und THG-Prämie werden häufig gleichwertig verwendet. Genau betrachtet ist das aber nicht korrekt: Die THG-Quote ist eine gesetzlich vorgeschriebene Quote, die die Mineralölwirtschaft zu erfüllen hat. Als THG-Prämie wird hingegen die Einnahme privater oder gewerblicher Akteure bezeichnet, die sich aufgrund dieser Regelung durch den Verkauf von Emissionsminderungszertifikaten erzielen lässt. Soweit die Theorie; in der Praxis wird aber oft davon gesprochen, dass E-Auto-Besitzer ihre THG-Quote verkaufen können.
Wer kann die THG-Prämie erhalten?
Von der THG-Quote kann profitieren, wer ein Elektroauto besitzt. Die durch den Verzicht auf fossile Kraftstoffe erzielten Einsparungen an CO₂ und anderen Treibhausgasen werden dem Eigentümer des E-Autos in Form eines Zertifikates gutgeschrieben. Die eingesparten CO₂-Emissionen sind dabei unabhängig von der Anzahl der tatsächlich gefahrenen Kilometer – die Zurechnung erfolgt pauschal. Es handelt sich bei der THG-Prämie also um eine Art zusätzliche Subvention. Die gibt es allerdings nur für vollelektrische Autos, Hybrid-Fahrzeuge sind vom Quotenhandel ausgeschlossen!
Das zugewiesene THG-Zertifikat darf einmal im Jahr verkauft werden – aus der THG-Quote ergeben sich also regelmäßige Einnahmen für Besitzerinnen und Besitzer von Elektroautos. Erlösen diese ihre Zertifikate nicht selbst, fällt das Recht dafür übrigens an den Zoll und die THG-Prämie kommt dem Staat zugute.
An wen kann die THG-Quote (Zertifikate) verkauft werden?
Theoretisch könnte jeder Besitzer und jede Besitzerin eines E-Autos die THG-Zertifikate selbst verkaufen. Tatsächlich ist das aber nicht sinnvoll: Für die Mineralölunternehmen nicht, da die Mengen zu gering sind. Für die Verkäufer nicht, da die eine schlechte Verhandlungsposition hätten und die zu erzielenden Einnahmen eher gering ausfallen würden. Aus diesem Grund sind Internetplattformen als Dienstleister entstanden, die die Zertifikate sammeln und an die Mineralölunternehmen verkaufen. Selbstverständlich arbeiten auch diese Anbieter zur Abwicklung des THG-Quotenhandels nicht umsonst, dafür haben die Kunden aber nur sehr wenig Arbeit, um ihre Einnahmen zu erzielen: Als Nachweis für den Besitz des Elektrofahrzeuges genügt es, den Fahrzeugbrief auf der Seite des Dienstleisters hochzuladen. Der wickelt dann alle Formalitäten ab und zahlt die THG-Prämie aus. Momentan beläuft die sich auf ca. 80 Euro pro Jahr.
Doppelt profitieren vom Umstieg auf E-Mobilität
Die THG-Quote ist keine feste Größe, im Gegenteil: Laut „Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote“ wird die Quote im Verkehrssektor bis 2030 von sechs auf 25 Prozent ansteigen. Damit ist nicht nur absehbar, dass die Preise für Benzin und Diesel in den nächsten Jahren deutlich zulegen. Auch der Bedarf an Zertifikaten nimmt zu und damit ist es wahrscheinlich, dass die Höhe der THG-Prämie weiter steigen wird. Der schnelle Umstieg auf ein Elektrofahrzeug lohnt sich also, Dank THG-Quote sogar doppelt.
Rechtlicher Rahmen der THG-Quote
Die THG-Quote ist im Bundes-Imissionsschutzgesetz (§37a Absatz 6 BImSchG) festgeschrieben. Die "Anrechnung von in Straßenfahrzeugen mit Elektroantrieb genutztem elektrischem Strom" findet sich in der 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung (38. BImSchV), in der am 1. Januar 2022 in Kraft tretenden Fassung.