Förderungen für Wärmepumpen: die wichtigsten im Überblick
Die BEG-Förderung für Wärmepumpen
Die wichtigste in Deutschland erhältliche Förderung für Wärmepumpen ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Sie ist unterteilt in drei Förderverfahren:
- die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG-WG)
- die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG-NWG)
- die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG-EM)
Für Hauseigentümer sind insbesondere die erste und dritte Variante interessant. Während im Jahr 2023 das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für die Förderung einer Wärmepumpe als Einzelmaßnahme zuständig war, ist die Förderung nach BEG-EM jetzt bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) angesiedelt, wo die Anträge für die Förderungen ab 2024 wieder gestellt werden müssen.
Für welche Wärmepumpen gibt es Förderungen?
Die BEG-Förderungen gelten für Luftwärmepumpen, Wasserwärmepumpen und Sole-Wasser-Wärmepumpen (Erdwärmepumpen) zum Heizen und für die Warmwasserbereitung, also für Wärmepumpen, die als Wärmequelle Luft, Erdwärme, Wasser oder Abwärme nutzen.
Damit die Förderungen gewährt werden können, müssen die Wärmepumpen gewisse Energieeffizienzanforderungen erfüllen. Vor allem müssen die Wärmepumpen in geeigneten Gebäuden installiert werden, sodass sie eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3 erreichen. Vorgegeben ist außerdem, dass mindestens 65 % der für die Heizung aufgewandten Energie erneuerbare Energien sein müssen.
Es gelten diverse weitere Anforderungen, zum Beispiel zur Energieverbrauchs- und Effizienzanzeige sowie zur Netzdienlichkeit. Um die Übersicht zu erleichtern, hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle eine Liste der förderfähigen Wärmepumpen herausgegeben.
Neben der Förderung für Privatpersonen gibt es seit Ende August 2024 auch eine Förderung für Unternehmen und Contractoren. Die KfW-Programme 459 (Heizungsförderung für Unternehmen – Wohngebäude) und 522 (Heizungsförderung für Unternehmen – Nichtwohngebäude) unterstützen den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung bei gewerblich vermieteten Wohnungen bzw. in Nichtwohngebäuden. Der Zuschuss kann bis zu 35 % der förderfähigen Kosten betragen.
Was genau wird gefördert?
Die BEG-EM-Förderung (ehemals BAFA-Förderung) gilt für die Wärmepumpe selbst, aber auch für weitere Maßnahmen, etwa
- den fachgerechten Einbau,
- die Erschließung der Wärmequelle (soweit notwendig),
- einen eventuell notwendigen Pufferspeicher,
- den hydraulischen Abgleich (der ohnehin Voraussetzung für die BAFA-Förderungen ist),
- intelligente Energiemanagementsysteme und mehr.
Die Details können Sie dem Infoblatt zur BEG-Förderung von Wärmepumpen (Stand 20.06.2023) entnehmen.
Die BEG-EM-Förderung ist für Bestandsgebäude gedacht, die Wärmepumpe in Neubauten lässt sich z.B. über das Programm Klimafreundlicher Neubau (KfW 297, 298) fördern.
Wie hoch ist die BEG-EM-Förderung für Wärmepumpen?
Im Rahmen der BEG-EM (Einzelmaßnahme) - Nachfolger der KfW-Förderung 262 - können Sie für Wärmepumpen Förderungen von mindestens 30 %, maximal 70 % der förderfähigen Kosten erhalten. Die förderfähigen Kosten sind auf insgesamt 30.000 Euro begrenzt, somit beläuft sich die Förderung auf bis zu 21.000 Euro.
Wer in einer selbstgenutzten Wohneinheit eine noch funktionstüchtige, aber ineffiziente Kohle-, Öl- oder Gasheizung austauscht und stattdessen eine Wärmepumpe installiert, erhält die Grundförderung und profitiert zusätzlich, unabhängig vom Alter der Anlage, von einem Geschwindigkeits-Bonus in Höhe von 20 Prozent. Diese Regel gilt für Heizungen, die mit Kohle oder Öl als Brennstoff arbeiten, für Nachtspeicherheizungen und für Gasetagen- sowie Gaszentralheizungen, sofern Letztere mindestens 20 Jahre alt sind. Die Gesamthöhe der Förderung beläuft sich somit auf 55 Prozent der förderfähigen Kosten bzw. maximal 16.500 Euro.
Hinzu kommt ein Wärmepumpenbonus in Höhe von 5 Prozent (Extras in Tabelle). Er gilt für alle Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, das Erdreich oder Abwasser nutzen. Erhältlich ist diese Förderung auch für Luftwärmepumpen, die mit einem natürlichen Kältemittel arbeiten. Zu diesen natürlichen Kältemitteln zählen: Propan, Isobutan, Propen, Ammoniak, Wasser und Kohlendioxid.
Eigennutzer mit einem zu versteuernden Einkommen von unter 40.000 € bzw. einem jährlichen Haushaltseinkommen von unter 76.000 € können eine zusätzliche Förderung von 30 % erhalten (Einkommensabhängiger Bonus, s. Extras), maximal jedoch 70 % von der Höchstförderung.
Somit kann die BEG-Förderung für Wärmepumpen insgesamt bis zu 70 % – entsprechend 21.000 Euro – betragen. Hinzu kommt eine weitere Förderung von bis zu 50 % für die Kosten für Fachplanung und Baubegleitung.
Änderungen bei der Förderung von Wärmepumpen nach der GEG-Novelle 2024
Förderung | Basis-Förderung | Geschwindig-keitsbonus | Extras | maximal förderfähige Kosten | Maximale Fördersumme |
bis 2023 | 25 % | 10 % | 5 % | 60.000 € | max. 40 % = 24.000 € |
ab 2024* | 30 % | 20 % | 5 % 30 % | 30.000 € | max. 70 % = 21.000 € |
* Im Mehrfamilienhaus betragen die maximal förderfähigen Kosten für die 2. bis 6. Wohneinheit je 15.000 €, für jede weitere Wohneinheit 8.000 €.
Die BEG-EM-Förderung für Wärmepumpen bei der KfW beantragen
Für die bis 2023 gültige Förderung bei der BAFA musste erst ein Angebot eingeholt werden, mit dem dann der Antrag gestellt werden konnte. Dann hieß es zum Teil recht lange warten und erst mit der Bewilligung des Antrages konnte die Unterschrift unter den Vertrag gesetzt werden.
Bei der neuen KfW-Förderung der BEG-EM wurde das Verfahren vereinfacht: Der Hauseigentümer/ die Hauseigentümerin reicht mit dem Förderantrag einen vom Installateursbetrieb unterschriebenen Lieferungs- oder Leistungsvertrag bei der KfW ein.
In der Regel gibt die KfW innerhalb kurzer Zeit die Förderzusage. Für den seltenen Fall einer Ablehnung der Förderung durch die KfW sollte der Vertrag eine Rücktrittsklausel enthalten.
Nach erfolgtem Heizungsaustausch müssen die Unterlagen und Rechnungen eingereicht werden. Nach Prüfung zahlt die KfW die staatliche Förderung aus.
So läuft die BEG-EM-Förderung ab
- Beratung durch Handwerksbetrieb, Erstellen eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages
- Anmeldung bei der KfW, Registrierung mit Bestätigung zum Antrag und unterzeichnetem Vertrag
- Zuwendungsbescheid durch KfW
- Durchführung des Heizungstausches
- Einreichen des Formulars "Bestätigung nach Durchführung" (BnD) bei der KfW.
- Auszahlung der Förderung durch die KfW.
Wie üblich für KfW-Förderungen gilt: Stellen Sie Ihren Förderantrag in jedem Fall, bevor Sie mit dem Wärmepumpen-Einbau beginnen*.
Die BEG-WG-Förderung über die Kreditanstalt für Wiederaufbau
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau ist auch zuständig für die BEG-WG-Förderung. Diese geschieht über das KfW-Programm „Wohngebäude – Kredit (261)“. Es handelt sich dabei nicht um eine Förderung speziell für Wärmepumpen, sondern die Wärmepumpe kann indirekt als Teil eines Gesamtprojekts gefördert werden.
Die BEG-WG-Förderung ist gedacht für die Sanierung eines Hauses beziehungsweise den Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses. Gefördert werden können alle energetischen Maßnahmen, die mindestens zur Effizienzhausstufe 85 führen.
Anders als bei der BEG-EM-Förderung werden hier zinsgünstige Kredite bis zu einer Höhe von 120.000 Euro gewährt, für welche die Antragsteller Tilgungszuschüsse erhalten können. Der Kreditbetrag kann auf 150.000 Euro erhöht werden, wenn das Sanierungsprojekt die Kriterien für die Erneuerbare-Energien-Klasse erfüllt.
Das ist der Fall, wenn im Rahmen der Sanierung eine Heizungsanlage eingebaut wird, die, wie es das GEG 2024 fordert, mindestens 65 % der erforderlichen Heizleistung aus erneuerbaren Energien zur Verfügung stellt. Damit ist auch die Wärmepumpe förderfähig.
Grundsätzlich kann im Rahmen der KfW-Förderung ein Tilgungszuschuss von bis zu 25 Prozent gewährt werden. Das entspricht 37.500 Euro bei einer Kreditsumme von 150.000 Euro. Die Höhe des Tilgungszuschusses ist abhängig von der Effizienzstufe, die mit der Sanierung erreicht wird. Verschiedene Boni können den Tilgungszuschuss auf bis zu 45 % anheben:
- Worst Performing Building: Wird ein besonders energieineffizientes Gebäude saniert, erhöht sich der Tilgungszuschuss um 10 %.
- Eine serielle Sanierung ermöglicht einen Tilgungszuschuss von weiteren 15 %. In Kombination mit der Erhöhung für ein Worst Performing Building ist dieser Zuschuss allerdings auf 10 % begrenzt.
Insgesamt kann der Tilgungszuschuss also bis zu 45 Prozent betragen. Bei einer Kreditsumme von 150.000 Euro sind das 67.500 Euro. Zudem bietet die KfW eine zusätzliche Förderung für Baubegleitung und Fachplanung an und übernimmt in diesem Zusammenhang bis zu 50 % der förderfähigen Kosten, für typische Einfamilienhäuser bis zu einer Maximalhöhe von 5.000 €. Hier finden Sie weitere Informationen zur seriellen Sanierung und den genauen Voraussetzungen bei der KfW.
Förderung von Wärmepumpen durch Steuererleichterung
Unkompliziert für Hauseigentümer ist es, die Kosten für eine energetische Gebäudesanierung im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend zu machen. Verteilt über drei Jahre können Sie hier bis zu 20 Prozent der Kosten absetzen. Das betrifft auch den Einbau einer Wärmepumpe. Der Vorteil: Sie müssen im Vorfeld keine Anträge stellen.
Allerdings ist die Steuerersparnis in Bezug auf eine Wärmepumpe geringer als die möglichen Fördersätze, die Sie von der KfW erhalten können. Eine Steuerersparnis von 20 % steht hier Fördersätzen von bis zu 70 % gegenüber. Informieren Sie sich beim Bundesfinanzministerium ausführlicher über die steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierungen.
Förderungen für Wärmepumpen im Altbau und Neubau im Vergleich
Insgesamt sind die Förderungen für Wärmepumpen im Altbau attraktiver. Tatsächlich ist für die Installation einer Wärmepumpe im Neubau keine Förderung als Einzelmaßnahme mehr möglich. Stattdessen greift die KfW-Förderung für Effizienzhäuser.
Im Rahmen des KfW-Programms „Klimafreundliches Wohngebäude“ (KfW 297, 298) wird ein sehr günstiger Kredit von bis zu 100.000 Euro pro Wohnung vergeben. Mithilfe eines Nachhaltigkeits-Zertifikats wird außerdem das Programm „Klimafreundliches Wohngebäude mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ zugänglich. Die Kreditsumme erhöht sich dann auf bis zu 150.000 € pro Wohnung. Die Anforderungen, die an das klimafreundliche Wohngebäude gestellt werden, sind jedoch recht hoch und erfordern entsprechend hohe Investitionssummen.
Förderungen für Wärmepumpen im Altbau sind, wie oben gezeigt, deutlich attraktiver: Der höchste Zuschuss beträgt hier 70 % der förderfähigen Kosten. Die Voraussetzungen für die Förderung sind zudem weniger streng als für Wärmepumpen im Neubau.
Förderungen für Wärmepumpen in den verschiedenen Bundesländern
Die Förderlandschaft für Wärmepumpen in Deutschland verändert sich schnell. Wir stellen Ihnen hier beispielhaft einige mögliche Förderungen (Stand Mai 2023) vor, die für Privatpersonen zugänglich sind. Trotz aller Bemühungen, diese Auflistung aktuell zu halten, sollten Sie sich stets selbst informieren bzw. beraten lassen. Beratungen zur Förderung von Wärmepumpen bieten etwa die Verbraucherzentralen an.
Bundesland | Förderprogramm für Wärmepumpen |
Baden-Württemberg | derzeit keines |
Bayern | derzeit keines |
Berlin |
|
Brandenburg |
|
Bremen |
|
Hamburg |
|
Hessen |
|
Mecklenburg-Vorpommern | derzeit keines |
Niedersachsen |
|
Nordrhein-Westfalen |
|
Rheinland-Pfalz | derzeit keines |
Saarland |
|
Sachsen | derzeit keines |
Sachsen-Anhalt | derzeit keines |
Schleswig-Holstein |
|
Thüringen | derzeit keines |