Clever sparen mit Smart Metern und dynamischen Stromtarifen
Was ein Smart Meter eigentlich ist.
Ein intelligentes Messsystem besteht aus zwei Elementen:
- einem digitalen Stromzähler (einer modernen Messeinrichtung)
- und einem Kommunikationsmodul (das Smart Meter Gateway).
Die moderne Messeinrichtung ist auch heute in allen modernen Gebäuden installiert. Ihre Aufgabe ist das Zählen von Netzbezug und Einspeisung in das Stromnetz.
Das Smart Meter Gateway ist für die Kommunikation zuständig und sendet im 15-Minuten Intervall die Messdaten u. a. an den Stromversorger, der diese zur Abrechnung nutzt.
Warum ein Smart Meter notwendig ist.
Den gesetzlichen Rahmen für das Smart-Meter-Rollout stellt das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende dar, welches am 27.05.2023 in Kraft getreten ist.
In dem Gesetz wurden ein konkreter Zeitplan für einen agilen Rollout intelligenter Messsysteme und damit verbundene Ziele bis zum Jahr 2030 festgelegt.
Im Gesetz wird genau geregelt, wer bis wann ein intelligentes Messsystem eingebaut bekommen muss. So sollen bis 2030 folgende Verbraucher einen Smart Meter erhalten:
- Haushalte, die über 6.000 kWh im Jahr verbrauchen oder
- eine Photovoltaik-Anlage mit mehr als 7 kWp installierter Leistung haben oder
- eine steuerbare Verbrauchseinrichtung (Speicher, Wallbox, Wärmepumpe).
Während der Einbau zunächst nur für bestimmte Gruppen verpflichtend ist, ist der freiwillige Einbau eines intelligenten Messsystems ab 2025 für alle möglich.
Darüber hinaus sind Smart Meter die Grundlage, um von dynamischen Stromtarifen und den Vorteilen des § 14a EnWG zu profitieren.
Sie ermöglichen:
- Echtzeitmessung und Steuerung: Passen Sie Ihren Stromverbrauch automatisch den günstigeren Zeiten an.
- Vollständige Transparenz: Behalten Sie den Überblick über Ihre Energienutzung und optimieren Sie sie gezielt.
- Optimierte Netzlast: Unterstützen Sie mit der automatischen Anpassung das Stromnetz und senken Ihre Kosten.
Wie Sie einen Smart Meter erhalten.
Der Wunsch, einen Smart Meter zu erhalten, ist schriftlich beim Netzbetreiber unter Angabe des Kundennamens, der Kundennummer, der Anlagenadresse und optional der Zählpunktbezeichnung über E-Mail bzw. Kontaktformular zu übermitteln.
Nach Prüfung der Voraussetzungen erhalten Sie ein Antwortschreiben. Sollten Sie in die Kategorie der Pflichteinbaufälle gehören, dürfen die einmaligen Installationskosten die Summe von 30 € nicht übersteigen.