Sachsen fördert Balkon-Solaranlagen mit 300 €

04.09.2023
Das Bundesland Sachsen fördert die Anschaffung und Installation (Inbetriebnahme) von Stecker-PV-Anlagen mit einem Festbetrag in Höhe von 300 EUR. Anträge können über das Förderportal der SAB gestellt werden.

Die Förderung richtet sich an Mieterinnen und Mieter sowie an Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutztem Wohneigentum und wird einmalig je Wohneinheit und antragstellender Person gewährt.

Fördervoraussetzung: Rechnung und Anmeldung

Die Stecker-PV-Anlage, häufig auch als Balkonkraftwerk oder Mini-Solaranlage bezeichnet, muss ab dem 22. Juni 2023 bei einem gewerblichen Händler erworben oder verbindlich bestellt worden sein. Die Rechnung für den Kauf muss vorliegen. Für den Erhalt der Förderung ist es außerdem erforderlich, dass die Anmeldung beim zuständigen Netzbetreiber und bei der Bundesnetzagentur (Marktstammdatenregister) erfolgt ist. 

Sind Wechselrichter mit 800 W Ausgangsleistung aktuell förderfähig?

Eine weitere Bedingung für die Balkon-Solar-Förderung ist die korrekte Ausgangsleistung des Wechselrichters. Dieser darf „... zum Zeitpunkt des Vorhabenbeginns die jeweils gültige Obergrenze der technischen Norm VDE-AR-N 4105 des Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. (VDE), Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (FNN) für die vereinfachte Anmeldung beim Netzbetreiber nicht überschreiten...“ 

Konkret bedeutet das, dass bis zur im Solarpaket I angedachten Anhebung der maximalen Einspeiseleistung auf 800 W nur Anlagen förderfähig sind, bei denen der Wechselrichter die Einspeiseleistung auf 600 W begrenzt. Stecker-PV-Anlagen mit einem Wechselrichter, der per Update durch den Hersteller von 600 W auf 800 W umgestellt werden kann, sind hingegen förderfähig.

Einfache elektronische Beantragung

Die Beantragung der Fördermittel kann erst nach dem Kauf und der erfolgreichen Installation bzw. nach der Inbetriebnahme der Stecker-PV-Anlage erfolgen. Für die Antragstellung über das Förderportal der SAB werden die bezahlte Rechnung, ein Foto der betriebsbereiten installierten Anlage sowie die Registrierungsnummer aus dem Markstammdatenregister benötigt. Der Zuwendungsbescheid wird elektronisch über das Förderportal der SAB bereitgestellt.

Mehr zur Förderung erfahren

Weitere Neuigkeiten