KfW-Förderung für Batteriespeicher - Programm 275
Das Programm ist bereits ausgelaufen!
Das Förderprogramm "Erneuerbare Energien - Speicher (275)" der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) trat am 01.01.2017 in Kraft und ist am 31.12.2018 ausgelaufen. Derzeit ist keine Verlängerung oder Neuauflage in Sicht.
Das Programm war eine Neuauflage eines bereits Anfang Oktober 2016 ausgelaufenen Programmes mit veränderten Rahmenbedingungen. Besitzer von PV-Anlagen bis zu 30 Kilowattpeak (kWp) konnten die KfW-Förderung beantragen.
Was wurde gefördert?
Das KfW-Förderprogramm 275 galt für stationäre Stromspeicher und für deren Betrieb notwendige Komponenten wie Energiemanagementsysteme. (Letztere haben die Aufgabe, die Einspeisung von überschüssigem Solarstrom entsprechend der Förderrichtlinien zu begrenzen - s. Punkt Rahmenbedingungen). Somit war neben unserem Stromspeicher MyReserve und den Installationskosten auch der SOLARWATT EnergyManager förderfähig. Auch unsere Pakete in den unterschiedlichen Leistungsklassen konnte über die KfW gefördert werden. Nicht gefördert wurden hingegen Komponenten, die für den Betrieb einer Photovoltaikanlage notwendig sind. Dazu gehören u.a. PV-Module, Wechselrichter und das Gestell.
Die Kfw gewährte einen zinsgünstigen Kredit mit dem sich die Anschaffung eines förderfähigen Batteriespeichers zu 100 Prozent finanzieren ließ. Dazu kam ein sogenannter Tilgungszuschuss für den Speicher, der nicht zurückgezahlt werden musste. Die Höhe des Zuschusses richtete sich nach dem Zeitpunkt der Beantragung.
Gewährt wurde die Förderung zudem für die Nachrüstung von Photovoltaikanlagen, die nach dem 31.12.2012 in Betrieb genommen wurden. Voraussetzung für diese Förderung war, dass die PV-Anlage mindestens sechs Monate Strom produziert hat.
Förderung von Neuinstallation und Nachrüstung
Je nachdem, ob ein Stromspeicher mehr oder weniger als 6 Monate nach Inbetriebnahme einer Photovoltaikanlage installiert wurde, unterschieden sich die Fördersätze. Der Regelfördersatz von maximalen förderfähigen Kosten in Höhe von 2.000 EUR / kWp zur Berechnung des Tilgungszuschusses wurde für Installationen gewährt, bei denen der Stromspeicher innerhalb von 6 Monaten nach Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage ebenfalls in Betrieb genommen wurde. Lag die Inbetriebnahme länger als 6 Monate zurück, galt die Investition als Nachrüstung und der höhere Fördersatz von maximalen förderfähigen Kosten in Höhe von 2.200 EUR / kWp.
Die Förderung musste vor der Anschaffung des Speichers beantragt werden.
Wer konnte die Förderung nach KfW-Programm 275 beantragen?
Der Förderantrag konnte von den folgenden Gruppen gestellt werden:
- natürliche Personen
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft aus dem In- und Ausland, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden
- Unternehmen, an denen Kommunen, Kirchen und gemeinnützige Organisationen beteiligt sind
- Freiberufler
- gemeinnützige Antragsteller, die den mit der Solaranlage erzeugten Strom mindestens teilweise in das öffentliche Stromnetz einspeisen
Rahmenbedingungen förderfähiger Batteriespeicher
Die Voraussetzungen für die Förderfähigkeit von Speichern wurden im Vergleich zum vorhergehenden Förderprogramm geändert. Gefördert wurden Batteriespeicher für PV-Anlagen, die eine Leistung von max. 30 kWp aufwiesen und seit dem 01.01.2013 in Betrieb genommen wurden.
Zudem bestand für die Photovoltaikanlagen eine Verpflichtung zur Leistungsbegrenzung. Gefördert wurden also nur Speicher, die den Einspeise-Spitzen durch PV Anlagen (vor allem in der Mittagszeit) entgegenwirkten und dadurch das Netz entlasteten. Im Förderprogramm war eine Einspeisebegrenzung von 50 % der nominalen Anlagenleistung festgelegt. Das heißt, diese PV Anlagen durften nicht mehr als die Hälfte des produzierten Solarstroms in das Stromnetz einspeisen - gemessen wurde am Netzanschlusspunkt. Im vorhergehenden Förderprogramm lag der Wert noch bei 60 %.
Die Solaranlage musste zudem mit einem Wechselrichter ausgestattet sein, der über eine offene Schnittstelle verfügt, die dem Netzbetreiber den Fernzugriff zur Steuerung ermöglichte. Des Weiteren war die Offenlegung der verwendeten Schnittstellen und Protokolle des Batteriemanagementsystems (BMS) gefordert.
Eine weitere Neuerung im Vergleich zum Vorgängerprogramm war, dass als Voraussetzung für die Förderung mindestens 10 Jahre Zeitwertersatzgarantie für die Batterien des Speichers gefordert wurden. Das bedeutet, dass der Zeitwert defekter Batterien durch den Hersteller oder Verkäufer ersetzt wurde. Defekt gelten Batterien, wenn ihre Kapazität 80 % der Nennkapazität unterschreitet.
Zusätzliche Förderungsvoraussetzung war der Nachweis der fachgerechten Installation durch geschulte Fachkräfte (gemäß VDE-AR-E 2510-2, „Stationäre elektrische Energiespeichersysteme vorgesehen zum Anschluss an das Niederspannungsnetz“) sowie die schriftliche Erklärung des Herstellers, dass alle geforderten Rahmenbedingungen eingehalten wurden. Zudem musste der Speicher mindestens fünf Jahre zweckentsprechend betrieben werden.
Zusammenfassung der wichtigsten Rahmenbedingungen:
- PV-Anlagengröße max. 30 kWp
- Inbetriebnahme der Anlage seit dem 01.01.2013
- Wirkleistungsbegrenzung der Anlage auf 50 % am Netzeinspeisepunkt
- Wechselrichter mit offener Schnittstelle für Netzbetreiber und zur Netzsteuerung
- Offenlegung verwendeter Schnittstellen und Protokolle des BMS
- 10 Jahre Zeitwertersatzgarantie für Batteriemodule
- Nachweis fachgerechter Installation gemäß VDE-AR-E 2510-2
- Herstellererklärung zur Einhaltung Rahmenbedingungen der KfW Förderung 2017
Die Anforderungen des KfW-Speicherprogramms wurden durch SOLARWATT eingehalten. Um z.B. die Wirkleistung zu begrenzen, bietet SOLARWATT die statische Abregelung am Wechselrichter oder die dynamische Abregelung über ein Energiemanagementsystem an. Mittels regelmäßiger Zertifizierungsschulungen befähigt SOLARWATT die Installateure zur sicheren und fachgerechten Inbetriebnahme der Speicher.
Für die Beantragung der KfW-Speicherförderung wurden folgenden Dokumente benötigt:
- Herstellererklärung KfW Speicherförderung für MyReserve
- Installations- und Inbetriebnahme-Anleitung SOLARWATT MyReserve (Enthält das im Merkblatt nach 6b geforderte Sicherheitskonzept und ist im Lieferumfang zum Speicher enthalten bzw. von Ihrem, durch SOLARWATT zertifizierten Installateur online abrufbar im SOLARWATT Pro Bereich.)
- Schnittstellenbeschreibung zur Fernparametrierung des PV-Wechselrichters
Weiteren notwendigen Formulare fanden sich auf der KfW-Homepage.
#3-typische-berechnung-der-frderhhe
Typische Berechnung der Förderhöhe
- Förderfähig waren die Kosten für den Batteriespeicher in Verbindung mit Photovoltaikanlagen.
- Der günstige KfW-Kredit konnte bis zu 100% der Investitionskosten für Speicher und PV-Anlage beantragt werden.
- Der Kreditbetrag wurde zu 100% ausgezahlt und konnte wahlweise komplett oder in Teilbeträgen abgerufen werden.
- Der Tilgungszuschuss reduzierte die zurückzuzahlende Kreditsumme für das Speichersystem.
#4-ermittlung-der-spezifischen-frderfhigen-kosten-und-des-tilgungszuschusses-bei-neuinvestition-in-pvanlage-und-speicher
Ermittlung der spezifischen förderfähigen Kosten und des Tilgungszuschusses bei Neuinvestition in PV-Anlage und Speicher
Der Tilgungszuschuss, d.h. der Anteil des Kredites, der nicht zurückgezahlt werden musste, wurde in drei Schritten berechnet.
I. Ermittlung der Kosten für den Batteriespeicher
Gesamte Nettoinvestitionskosten für PV-Anlage und Speicher (ohne Mehrwertsteuer, inklusive Installationskosten)
- Kosten der Photovoltaikanlage (Pauschale 1.600 Euro / kWp installierter Leistung)
= Kosten des Speichers
II. Ermittlung der spezifischen förderfähigen Kosten des Speichers
Kosten des Speichers
: installierte Leistung der PV-Anlage
= spezifische förderfähige Kosten in Euro/kWp
Lagen die spezifischen förderfähigen Kosten über 2.000 Euro/kWp, musste dieser Maximalbetrag in der weiteren Rechnung verwendet werden. Ergaben sich also z.B. aus obiger Berechnung spezifische förderfähige Kosten in Höhe von 2.100 Euro/kWp, wurde mit 2.000 Euro/kWp weitergerechnet.
III. Ermittlung des Tilgungszuschusses
Die Höhe des Tilgungszuschusses ergab sich aus:
spezifische förderfähige Kosten
x kWp der Photovoltaikanlage
x aktueller Anteil Tilgungszuschuss (in Prozent, s. nachstehende Tabelle)
= Tilgungszuschuss in Euro
#5-ermittlung-der-spezifischen-frderfhigen-kosten-und-des-tilgungszuschusses-bei-der-nachrstung-einer-pvanlage-mit-einem-speicher
Ermittlung der spezifischen förderfähigen Kosten und des Tilgungszuschusses bei der Nachrüstung einer PV-Anlage mit einem Speicher
Für die Ermittlung des Tilgungszuschusses für den Batteriespeicher waren im Falle einer Nachrüstung mit PV-Speicher nur zwei Rechenschritte notwendig:
I. Ermittlung der spezifischen förderfähigen Kosten des Speichers
Gesamte Nettoinvestitionskosten für den Batteriespeicher (ohne Mehrwertsteuer, inklusive Installationskosten)
: installierte Leistung der Photovoltaikanlage
= spezifische förderfähige Kosten des Speichers
Lagen die spezifischen förderfähigen Kosten über 2.000 Euro/kWp bei einer Nachrüstung innerhalb von sechs Monaten nach Inbetriebnahme der PV-Anlage bzw. über 2.200 Euro bei einer Nachrüstung nach mehr als sechs Monaten, wurde die Fördersumme hier gekappt. D.h. für die weitere Berechnung wurden die 2.000 bzw. 2.200 Euro/kWp in die nachstehende Formel eingetragen.
II. Ermittlung des Tilgungszuschusses
spezifische förderfähige Kosten des Speichers
x installierte Leistung der PV-Anlage
x aktueller Anteil Tilgungszuschuss (in Prozent, s. nachstehende Tabelle)
= Tilgungszuschuss in Euro
Staffelung der Förderhöhen
Das Förderprogramm verfolgte das Ziel, die Markt- und Technologieentwicklung von Batteriespeichersystemen zu unterstützen. Die Höhe des Tilgungszuschusses wurde zeitlich gestaffelt; eine möglichst zeitige Beantragung sollte sich für die Kreditnehmer lohnen. Für das Jahr 2018 lag der Zuschuss noch bei 10% der förderfähigen Kosten.
Antragszeitraum | Anteil der förderfähigen Kosten |
---|---|
01.07.2017 bis 30.09.2017 | 16 % |
01.10.2017 bis 31.12.2017 | 13 % |
01.01.2018 bis 31.12.2018 | 10 % |
Berechnung am Beispiel eines SOLARWATT-Pakets
Eine Beispielanlage von SOLARWATT (Leistung 3,3 kWp) kostet inklusive Installation und ohne Mehrwertsteuer 10.150 € (Stand 2018). In diesen Gesamt-Nettoinvestitionskosten (ohne MwSt.) waren die Solarmodule, der Stromspeicher MyReserve, ein Wechselrichter, der EnergyManager sowie das Gestellsystem inbegriffen.
I. Ermittlung der Kosten des Speichers
10.050 Euro Nettoinvestitionskosten
- 3,3 kWp x 1.600 Euro/kWp (5.280 €) (Leistung der PV-Anlage x Pauschalpreis)
= 4.870 Euro
II. Ermittlung der spezifischen förderfähigen Kosten des Speichers
4.870 Euro (berechnete Kosten des Speichers)
: 3,3 kWp (Leistung der PV-Anlage)
= 1.476 €/kWp
Prüfung:
Die spezifischen förderfähigen Kosten liegen unterhalb des Maximalwertes von 2.000 Euro/kWp. Der ermittelte Wert wird für die weitere Berechnung übernommen.
III. Ermittlung des Tilgungszuschusses
1.476 €/kWp (spezifische förderfähige Kosten)
x 3,3 kWp (Leistung der PV-Anlage)
x 10% (Anteil Tilgungszuschuss)
= 487 €
Für das Paket ergaben sich spezifische förderfähige Kosten in Höhe von 1.476 €/kWp. Für die Beispielanlage wurde bei Beantragung im Jahr 2018 ein Tilgungszuschuss von 487 € auf die Gesamtkreditsumme gewährt.
Fazit zur KfW-Förderung
Ob sich die KfW-Förderung lohnte, hing wesentlich vom gewährten Sollzins ab. Diesen wies die KfW Bank je nach gewünschter Laufzeit, Zinsbindung und tilgungsfreier Zeit zu. Der konkrete Zins war von der Bonität des Darlehensnehmers und der werthaltigen Besicherung des Kredites abhängig. Bei einer Laufzeit von fünf Jahren, einem Jahr tilgungsfreier Anlaufzeit und einer Zinsbindung von ebenfalls fünf Jahren lag der Sollzins in Gruppe B (sehr gute Bonität) bei 1,5 %, in Gruppe D (gute Bonität) hingegen bereits bei 2,3 %. Betrug die Kreditsumme z.B. 5.000 EUR kostete der Kredit den Kreditnehmer in Gruppe D etwa 140 € mehr Zinsen als in Gruppe B.
Die KfW Bank vergab die Kredite nicht unmittelbar an den Darlehensnehmer, sondern ausschließlich über externe Kreditinstitute wie z.B. die Hausbank des Antragsstellers. Diese Kreditinstitute mussten für die Bonität des Kreditnehmers haften und trugen somit das Risiko. Manche Banken scheuten aufgrund mangelnder Erfahrung mit der Finanzierung von Batteriesystemen oder aufgrund des hohen Bearbeitungsaufwandes für relativ niedrige Summen die Kreditvergabe. Für den Antragsteller war es sinnvoll, sich an mehrere Kreditinstitute zu wenden.
Antragsteller mussten den Kredit innerhalb von 12 Monaten nach Zusage abrufen. Bereits nach einem Monat und zwei Arbeitstagen ohne Abruf fiel pro Monat eine sogenannte Bereitstellungsprovision von 0,25% der Restschuld an. Eine Sondertilgung war nur gegen eine Vorfälligkeitsentschädigung, d.h. eine entsprechende Gebühr, möglich.