Marktstammdatenregister: Was muss gemeldet werden?

Im Marktstammdatenregister müssen unter anderem privat betriebene Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher angemeldet werden. Hier erfahren Sie, wozu die Anmeldung dient, welche Daten erfasst werden und welche Fristen gelten.
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28.04.2023
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    Definition

    Was ist das Marktstammdatenregister?

    Das Marktstammdatenregister (MaStR) ist ein behördliches Register. In ihm werden zum einen die sogenannten Marktakteure erfasst, zum Beispiel Strom- und Gasnetzbetreiber, aber auch Institutionen wie das Umweltbundesamt. Zum anderen müssen auch alle privat betriebenen stromerzeugenden Anlagen registriert werden. Das betrifft sowohl Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarer Energie als auch Anlagen zur konventionellen Strom- und Gaserzeugung. 

    Privatpersonen kommen mit dem Marktstammdatenregister meist in Kontakt, weil sie eine der folgenden Anlagen melden müssen:

    • Photovoltaikanlage
    • Stromspeicher
    • Windkraftanlage
    • Biogasanlage
    • Gasspeicher
    • Anlage zur Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)

    In Deutschland gibt es mehr als dreieinhalb Millionen dezentral betriebene Anlagen, die nach geltenden Vorschriften im Marktstammdatenregister gemeldet sein oder noch angemeldet werden müssen. Laut Bundesnetzagentur waren 2021 rund 95 % der damals aktiven Anlagen registriert. 

    Ziel

    Wozu dient das Marktstammdatenregister?

    In erster Linie soll das Marktstammdatenregister energiewirtschaftliche Daten bündeln und Interessenten zur Verfügung stellen. Die eingetragenen Daten sind öffentlich einsehbar. Persönliche Daten und die Standortdaten von kleinen Anlagen mit einer Leistung von weniger als 30 Kilowatt-Peak werden jedoch nicht veröffentlicht – das betrifft also nahezu alle privat betriebenen Photovoltaikanlagen. Die Daten aus dem Marktstammdatenregister tragen dazu bei, den Markt transparenter zu machen und faire Preise zu schaffen

    Weitere Ziele sind,

    • die Allgemeinheit sicher, preisgünstig und umweltfreundlich mit Strom und Gas zu versorgen,
    • Angebot und Nachfrage auf dem Energiemarkt abzugleichen,
    • Anlagen, die Energie erzeugen und speichern, flexibel, effizient und netzverträglich zu steuern,
    • den Ausbau der Stromnetze sinnvoll zu planen und
    • eine zunehmende Versorgung mit erneuerbaren Energien zu gewährleisten. 

    Ganz praktisch verringert das MaStR-Webportal auch den Aufwand beim Anmelden einer Anlage und vereinheitlicht den Prozess. Es ersetzt unterschiedliche Meldewege, die vor seiner Einführung genutzt werden mussten. 

    Welche Anlagen müssen im Marktstammdatenregister eingetragen werden? 

    Nach der Installation PV-Anlage erfolgt der Eintrag ins Marktstammdatenregister

    Welche Anlagen müssen im Marktstammdatenregister eingetragen werden? 

    Wer eine stromerzeugende Anlage verwendet, die mit dem Stromnetz verbunden ist, ist verpflichtet, diese Anlage im Marktstammdatenregister anzumelden. Das betrifft die oben genannten Anlagen – in den meisten Fällen Photovoltaikanlagen und Stromspeicher aber zum Beispiel auch Notstromaggregate. 

    Hinweis

    Sogenannte Inselanlagen müssen nicht angemeldet werden. Es handelt sich dabei um Photovoltaikanlagen, die nicht mit dem Stromnetz verbunden sind, sondern eine vollkommen unabhängige Stromversorgung bieten. Sie kommen zum Beispiel in Wohnmobilen oder Gartenlauben zum Einsatz.

    Muss eine bestehende Anlage erneut registriert werden? 

    Betreiber von Photovoltaikanlagen sind bereits seit 2009 nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verpflichtet, die Bundesnetzagentur über den Standort und die Leistung ihrer Anlage zu informieren. Für diese Information dient seit einigen Jahren ausschließlich das Marktstammdatenregister. Anlagen müssen hier angemeldet werden, auch wenn diese entsprechend den damals gültigen Vorschriften bereits registriert wurden, zum Beispiel im Anlagenregister der Bundesnetzagentur. Ursprünglich war eine Übernahme der Daten geplant, doch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verbietet das. Damit wurde eine erneute Anmeldung erforderlich. 

    Wichtig: Auch Batteriespeicher und die Erweiterung einer PV-Anlage müssen im Marktstammdatenregister erfasst werden – und zwar in einem separaten Eintrag. Die Pflicht zur Registrierung dieser Erweiterungen bzw. Änderungen  gibt es laut Anlagenregisterverordnung bereits seit 2014. Seit Einführung des Webportals für das Marktstammdatenregister können auch Speicher dort registriert werden. 

    Wie funktioniert die Anmeldung im Marktstammdatenregister?

    Marktstammdatenregister

    Wie funktioniert die Anmeldung im Marktstammdatenregister?

    Auf den Ratgebern-Seiten von SOLARWATT finden Sie eine Anleitung zur Anmeldung Ihrer PV-Anlage im Marktstammdatenregister als auch bei weiteren Stellen. Dort erfahren Sie auch mehr über die geltenden Meldefristen. 

    Die Meldung muss durch den Betreiber selbst oder eine bevollmächtigte Person durchgeführt werden. Oft ist das der Anbieter bzw. der Installationsbetrieb, der sich insgesamt um die Planung und Umsetzung der Anlage kümmert. 

    Hinweis: Um den Anmeldeprozess zu erleichtern, gibt es im Webportal des Marktstammdatenregisters eine Registrierungshilfe mit Video-Anleitungen.

    Welche Daten werden im Marktstammdatenregister erfasst?

    Im Marktstammdatenregister werden - wie der Name sagt - ausschließlich die „Stammdaten“ der Photovoltaikanlage erfasst. Als Stammdaten werden die Daten bezeichnet, die sich nicht (oder nur sehr selten) ändern. Dazu zählen:

    • der Standort der Anlage
    • Kontaktinformationen des Betreibers
    • ggf. die Unternehmensform
    • technische Daten der Anlage
    • technische Zuordnungen, z. B. der Netzanschlusspunkt

    Im Gegensatz dazu werden die sogenannten „Bewegungsdaten“ wie Zählerstände oder Speicherfüllstände nicht erfasst. Somit lässt sich anhand des Marktstammdatenregisters auch nicht nachvollziehen, welche Erträge eine Anlage erzielt. 

    Wichtig: Betreiber sind verpflichtet, die Daten im Marktstammdatenregister aktuell zu halten. Das gilt zum einen für die Kontaktdaten, zum anderen aber auch, wenn beispielsweise eine Photovoltaikanlage erweitert oder ein Stromspeicher nachgerüstet wird. Auch die Umstellung von Volleinspeisung auf Eigenverbrauch (oder umgekehrt) muss gemeldet werden. Nicht zuletzt müssen Betreiber den Eintrag löschen, wenn die Anlage dauerhaft keinen Strom mehr ins öffentliche Netz einspeist.

    Gesetz

    Welche gesetzlichen Regelungen gibt es zum Marktstammdatenregister?

    Grundlage des Marktstammdatenregisters sind § 111e und § 111f des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Hier wurde festgelegt, dass die Bundesnetzagentur das Marktstammdatenregister als elektronisches Verzeichnis energiewirtschaftlicher Daten errichtet und betreibt. 

    Ausgestaltet wird dieser Anspruch durch die „Verordnung über das zentrale elektronische Verzeichnis energiewirtschaftlicher Daten – Marktstammdatenregisterverordnung“ (MaStRV) vom 1. Juli 2017. Eine Novellierung der Verordnung ist am 21.11.2018 in Kraft getreten. Dabei wurden insbesondere die Fristenregelungen angepasst. 

    Hotline zum Marktstammdatenregister

    Tel.: 0228 14 - 3333 

    Mo, Di und Mi 8.00 – 16.30 Uhr
    Do 8.00 – 18.00 Uhr
    Fr 8.00 – 12.00 Uhr

    Email: service@marktstammdatenregister.de


     



     

    Häufig gestellte Fragen zum Thema Marktstammdatenregister

    Muss ich meine PV-Anlage im Marktstammdatenregister anmelden?

    Nahezu alle Betreiber von Photovoltaikanlagen sind gesetzlich zur Anmeldung verpflichtet. Die Meldepflicht gilt auch für kleine Balkonanlagen und Stromspeicher. Ausgenommen sind Inselanlagen, also PV-Anlagen, die nicht ans öffentliche Stromnetz angeschlossen sind.

    Wie kann ich meine PV-Anlage im Marktstammdatenregister anmelden?

    Die Anmeldung ist ein zweistufiges Verfahren. Als Betreiber müssen Sie sich zuerst als Nutzer im MaStR-Portal eintragen, dann können Sie Ihre Anlage(n) anmelden.

    Was kostet die Anmeldung im Marktstammdatenregister?

    Die Anmeldung ist gebührenfrei. Kosten können aber entstehen, wenn Sie einen Dienstleister damit beauftragen, die Anmeldung für Sie vorzunehmen. 

    Muss ich meine PV-Anlage selbst im Marktstammdatenregister anmelden? 

    Sie können die Anmeldung selbst vornehmen oder eine bevollmächtigte Person damit beauftragen. Häufig ist das der Dienstleister, der sich um die Installation der Anlage kümmert. Als Betreiber müssen Sie sich jedoch zuerst selbst als Nutzer im MaStR-Webportal anmelden. Dann können Sie per Webformular eine Vollmacht für eine andere Person oder einen Dienstleister ausstellen.

    Wie lange habe ich für die Anmeldung im Marktstammdatenregister Zeit?

    Jede neu errichtete PV-Anlage (und jeder installierte Stromspeicher) muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im MaSTR angemeldet werden. Als Inbetriebnahme zählt rechtlich die erste Produktion von Strom. Die Anlage kann aber auch schon vor Inbetriebnahme angemeldet werden.

    Was sind die im Marktstammdatenregister erfassten Stammdaten?

    Stammdaten sind die Daten, die sich nicht oder nur selten ändern wie Adresse, Unternehmensform etc. Andere Daten wie die erzeugte oder eingespeiste Strommenge werden als „Bewegungsdaten“ bezeichnet

    Was passiert, wenn ich mich nicht im Marktstammdatenregister anmelde?

    Wer die Anmeldung im Marktstammdatenregister versäumt, verliert den Anspruch auf die Vergütung nach dem EEG. Außerdem droht ein Bußgeld nach dem Energiewirtschaftsgesetz (§ 95). Häufig fordern auch Banken oder Fördergeber den Eintrag als Nachweis, dass die Anlage errichtet wurde.