Weitere Services

7 Ergebnisse

Wählen Sie ein Produkt

  • Downloads (0)
  • Betriebsanleitung (0)
  • Wissen (4)
  • Ratgeber (0)
  • Relevanz
  • Aktualität
  • Photovoltaik Förderungen
    Die Anschaffung einer Photovoltaikanlage erfordert eine nicht unerhebliche Investition. Die Kosten liegen bei mehreren tausend Euro. Mit Solar-Förderung, der Einspeisevergütung oder einer effizienten steuerlichen Auslegung lässt sich aber viel Geld sparen und die Anlage innerhalb weniger Jahre zuverlässig refinanzieren.

    Mehr erfahren
  • Photovoltaik - steuerliche Aspekte

    Aktuelle Informationen zu den steuerlichen Aspekten von PV-Anlagen in Deutschland gibt es auf der SOLARWATT-Internetseite im Ratgeber Steuern.
    Oder Sie nutzen gleich unseren Steuerservice. Damit Sie für sich die richtige Entscheidung zur steuerlichen Betrachtung Ihrer Photovoltaikanlage treffen können, empfehlen wir Ihnen einen Steuerberater aus unserem Netzwerk, von dessen technischem Fachwissen wir uns überzeugt haben.

  • Photovoltaik ohne Finanzamt für Anlagen bis 10 kWp

    Jetzt auch Wahlmöglichkeit bei Einkommensteuer 

    Prinzipiell sind für den Betreiber einer PV-Anlage zwei Steuern relevant: die Umsatzsteuer und die Einkommenssteuer (die Form der Ertragssteuer auf das Einkommen natürlicher Personen). 
     

    Umsatzsteuer oder Kleinunternehmerregelung

    Seit langem können PV-Anlagen-Betreiber wählen, ob die Umsatzsteuer regulär veranlagt wird oder Sie sich im Zuge der Kleinunternehmerregelung vom Zahlen der Umsatzsteuer befreien lassen wollen. Einzige Voraussetzung: Der Umsatz darf nicht mehr als 22.000 € pro Steuerjahr (bis 2020: 17.500€) betragen. Bei der Kleinunternehmerregelung entfallen die Verpflichtung einer monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung sowie der Umsatzsteuerjahresabschluss.

    B2B-NL_Steuerservice.jpg


    Ertragssteuer: Steuerliche „Liebhaberei“ auf Antrag

    Seit Anfang Juni wird Betreibern von PV-Anlagen die Möglichkeit eingeräumt, sich auch bei der Einkommenssteuer gegen eine Veranlagung zu entscheiden. Bisher musste der Anlagenbetreiber eine Wirtschaftlichkeitsprognose über den Abschreibungszeitraum vorlegen und so nachweisen, dass keine Gewinnerzielungsabsicht besteht. Dann lag es im Ermessen der Steuerbehörde, festzustellen, ob der Betrieb der PV-Anlage als steuerliche Liebhaberei zu werten sei oder nicht.

    Mit der neuen Wahlmöglichkeit wird die „Photovoltaik ohne Finanzamt“ erstmals planbar – unter bestimmten Bedingungen. Um in den Genuss der Befreiung zu kommen, ist nur ein schriftlicher formloser Antrag zum „Verzicht auf die einkommenssteuerliche Behandlung der PV-Anlage“ beim zuständigen Finanzamt zu stellen. Voraussetzungen für die Bewilligung sind:
    • Die Anlage darf maximal 10 kWp groß sein.
    • Das Gebäude, auf dem die Anlage errichtet wurde, muss vom Antragsteller selbst zu Wohnzwecken genutzt werden. 
    Die Vorteile der vom Bundesministerium für Finanzen eingeräumten Wahlmöglichkeit liegen auf der Hand: Zumindest Nutzer kleiner PV-Anlagen können ihren bürokratischen Aufwand deutlich reduzieren und auch die Finanzbehörden werden entlastet.

    Anwendbar ist die Befreiung nur dann, wenn noch kein bestandskräftiger Steuerbescheid zur Anlage vorliegt. Das heiß aber auch, dass die Regelung rückwirkend für noch nicht rechtskräftig abgeschlossene Steuerjahre geltend gemacht werden kann. 

    Zu beachten ist: Bei späterer Aufstockung der Anlage oder veränderter Gebäudenutzung (z.B. Vermietung) droht wieder eine Besteuerung der Anlage. Während der Befreiung nicht genutzte Abschreibungsmöglichkeiten verfallen.

    Unser Tipp: Bieten Sie Ihren Kunden den Service SOLARWATT Certified Steuerberatung an. Wir empfehlen ihnen einen Steuerberater aus unserem Netzwerk, von dessen technischem Fachwissen wir uns überzeugt haben.

    Mehr erfahren
     
  • Muss ich die Einspeisevergütung für die Steuer angeben?
    Ja und Nein. Es hängt davon ab, welche Variante man ausgewählt hat. 
    Man kann zwischen 
    1. Kleinunternehmerregelung oder 
    2. umsatzsteuerpflichtig
    wählen. 

    Hier Beispiele, wie sich dies auswirkt:

    Beratung erfolgt über Steuerberater oder Finanzamt.
Weitere Ergebnisse anzeigen